Mitgliederversammlung

Wenn sich einmal im Jahr alle Vereinsmitglieder treffen, dann ist wieder Mitgliederversammlung angesagt. Es wird lustvoll gewählt, euphorisch beantragt und königlich protokolliert. Am Ende der Sause sind die Ämter meistens vergeben und einige persönlichen Beziehungen zerstört. Ein Jahr kann sich nun jeder erholen, um sich dann wieder ins Getümmel zu stürzen. Eine Riesensache. Echt.

Sollte die Satzung, aus welchem Grunde auch immer geändert werden, so kann dies nur die Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit tun.

Gewählt werden der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer - also der komplette Vorstand.